VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.11.2023 - 6 S 1625/23

Tags: Abwägungsentscheidung, äußere Gestaltung, Erlaubnisbehörde, Ermessen, Ermessensentscheidung, Ermessensfehler, konkurrierende, Spielhalle, Werbekonzept, Werbung

1. Die von der Erlaubnisbehörde zwischen mehreren Betreibern von Spielhallen, die zueinander das Mindestabstandsgebot nicht einhalten, zu treffende Auswahlentscheidung ist eine Ermessensentscheidung, die nach Maßgabe des § 114 Satz 1 VwGO der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle nur daraufhin unterliegt, ob die Behörde die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat.

2. Die äußere Gestaltung miteinander konkurrierender Spielhallen kann auch unterhalb der Schwelle eines Verstoßes gegen § 26 Abs. 1 GlüStV als weiteres Auswahlkriterium herangezogen werden. Es handelt sich um ein Kriterium, das einer hinreichend objektiven Beurteilung zugänglich sowie geeignet ist, zu einer an den Zielen des Glücksspielstaatsvertrags orientierten sachgerechten Differenzierung zwischen konkurrierenden Spielhallen beizutragen.

3. Ein Ermessensfehlgebrauch bei der Auswahlentscheidung führt dann nicht zur Aufhebung des in Rede stehenden Verwaltungsakts, wenn im Einzelfall ausgeschlossen werden kann, dass der Ermessensfehler für das Ergebnis kausal wurde.

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VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.11.2023 - 8 S 1148/23

Tags: Amüsiercharakter, Baugenehmigung, Bauplanung, negative Anzeichen, Nutzungsänderung, Trading-Down-Effekt, Wettannahmestelle, Wettbüro, Wettvermittlungsstelle, § 1 Abs. 9 BauNVO

Den aufgrund eines allgemeinen städtebaulichen Erfahrungssatzes für ein konkretes Gebiet befürchteten negativen Auswirkungen bestimmter Vergnügungsstätten kann auf Planungsebene nach § 1 Abs. 9 BauNVO bereits zukunftsgerichtet und auf Vorsorge ausgerichtet mit einem entsprechenden Ausschluss entgegengewirkt werden. Dafür bedarf es nicht des Nachweises konkreter Anzeichen für einen eintretenden oder bereits eingetretenen Trading-Down-Effekt.

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EuG, Urteil vom 15.11.2023 - T-167/21

Tags: förmliches Prüfverfahren, mittelbarer Vorteil, Nichteröffnung, Niederlande, Staatliche Beihilfen, Verfahrensrechte der Beteiligten, Verlängerung der Glücksspiellizenz, Vorteil

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OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.10.2023 - 3 M 72/23

Vorläufiger Rechtsschutz gegen Anordnung des Payment-Blocking

Tags: (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 GlüStV 2021, Allgemeininteresse, Änderungsbescheid, Angemessenheit, Art. 12 Abs. 1 GG, Erlaubnis, Overblocking, Payment-Blocking, Rechtsschutzinteresse, Verhältnismäßigkeit, Zahlungsdienstleister, § 4 Abs. 5 GlüStV 2021, § 44 Abs. 2 Nr. 4 und 5 VwVfG, §§ 4a- 4d GlüStV 2021

1. Das Rechtsschutzinteresse eines Veranstalters von Glücksspielen für einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen eine Verfügung, die einem Zahlungsdienstleister die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel dieses Glücksspielveranstalters untersagt, fehlt nicht deshalb, weil der Glücksspielveranstalter über keine glücksspielrechtliche Erlaubnis verfügt und eine solche Erlaubnis auch auf absehbare Zeit nicht erlangen kann, wenn von der Verfügung Blockadewirkungen auf Ein- und Auszahlungsabwicklungen für nicht verbotene Auslandstransaktionen ausgehen können.(Rn.5)
2. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 GlüStV 2021 (juris: GlüStVtr ST 2021)verstößt nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG.(Rn.13)
3. Gegen die Angemessenheit des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 GlüStV 2021 bestehen auch vor dem Hintergrund, dass auf dieser Grundlage erlassene Anordnungen möglicherweise dazu führen können, dass Zahlungen auch für unerlaubtes Glücksspiel unterbunden werden (Overblocking), keine Bedenken.(Rn.20)
4. Der Erlaubnisvorbehalt für öffentliches Glücksspiel nach § 4 GlüStV 2021 und die besonderen Erlaubnisvoraussetzungen für öffentliche Glücksspiele im Internet, insbesondere nach §§ 4 Abs. 5 und 4a bis 4d GlüStV 2021 (juris: GlüStVtr ST 2021), sind unionsrechtlich nicht zu beanstanden.(Rn.25)
5. Die Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 GlüStV 2021 (juris: GlüStVtr ST 2021) verstößt nach summarischer Prüfung nicht gegen den freien Zahlungsverkehr gemäß Art. 63 Abs. 2 AEUV oder den freien Dienstleistungsverkehr nach Art. 56 AEUV.(Rn.25)

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OLG Koblenz, Beschluss vom 25.10.2023 - 9 W 408/23

Tags: ausnahmsloses Verbot, Erlaubnisverfahren, Erlaubnisvorbehalt, Glücksspielerlaubnis, Glücksspiellizenz, Lotteriemonopol, Online-Zweitlotterien, Totalverbot, Unionsrecht, unionsrechtswidrig, Vorabentscheidungsverfahren, vorgreiflich, Vorgreiflichkeit, § 4 Abs. 1 S. 1 GlüStV 2021

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OLG Frankfrut, Urteil vom 24.10.2023 - 2 U 5/23

Änderung des Spielhallengesetzes als Mietmangel

Tags: 536 BGB, illegale Nutzung, Kündigung, Mietmangel, Nutzungsuntersagung, Räumlichkeiten, Spielhalle, § 542 BGB, § 543 BGB, § 546 BGB, § 546a BGB

Die illegale Nutzung von vermieteten Räumlichkeiten (hier: als Spielhalle) begründet erst dann einen Mangel, wenn die Behörde die Nutzung des Objekts untersagt oder ein behördliches Einschreiten ernstlich zu erwarten ist.

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OVG Bremen, Beschluss vom 17.10.2023 – 1 LA 179/22

Antrag auf Zulassung der Berufung (erfolglos)

Tags: Ermessen, Ermessensdefizit, Schließung, Schließungsverfügung, Spielhalle, Verbundspielhalle, § 2 Abs. 1 BremSpielhG, § 2 Abs. 2 Nr. 5 BremSpielhG, § 29 Abs. 4 GlüStV 2021, § 33i Abs. 1 GewO

Die Ausübung des Ermessens muss dem Zweck der Ermächtigung entsprechen und die gesetzlichen Ermessensgrenzen beachten. Zu diesen Rechtsgrenzen zählt eine gesetzliche Neuregelung grundsätzlich erst mit seinem Inkrafttreten. Zuvor entfaltet sie keine rechtliche Bindungswirkung.

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OLG Brandenburg, Urteil vom 16.10.2023 - 2 U 36/22

Tags: Beweislast, Glücksspielverlust, Online-Glücksspiel, Rückforderung, Rückzahlung, Unionsrecht, Unionsrechtmäßig, § 762 BGB, § 812 Abs. 1 S. 1 BGB, § 817 S. 2 BGB, §134 BGB, §4 Abs. 4 GlüStV

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VG Hannover, Urteil vom 10.10.2023 - 10 A 3472/20

Rechtmäßigkeit einer Videoüberwachung (Kamera-Monitor-System) von Sitzbereichen eines Wettbüros

Tags: Art 6 Abs. 1 DS-GVO, Art 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO, Art 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO, DS-GVO, Interessenabwägung, Sitzbereich, verlängertes Auge, Videoüberwachung, Wettbüro, § 10c Nds. SpielbG, § 7 Abs. 3 Nr. 1 Spielverordnung

1. Für die Überwachung von Sitzbereichen eines Wettbüros, in denen sich Gäste aufhalten, stellen weder die Vorgaben in § 7 Abs. 3 Nr. 1 Spielverordnung noch die aus § 10c des Nds. SpielbG rechtliche Verpflichtungen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO dar, die eine Videoüberwachung dieser Bereiche erforderlich machen.

2. Die Überwachung der Sitzbereiche eines Wettbüros mit einem Kamera-Monitor-System (sog. verlängertes Auge) ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO nicht gerechtfertigt, weil sie nicht zur Verhinderung oder Aufklärung der vorgetragenen Straftaten geeignet ist.

3. Die Überwachung der Sitzbereiche eines Wettbüros mit einem Kamera-Monitor-System ist auch deswegen nicht gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO gerechtfertigt, weil sie nicht erforderlich ist. Die Begehung der Sitzbereiche durch vorhandenes (Wach-) Personal stellt ein milderes Mittel gegenüber der dauerhaften Videoüberwachung der Bereiche dar.

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BFH, Urteil vom 10.10.2023 – IX K 1/21

Statthaftigkeit einer Nichtigkeitsklage bei Verletzung der Vorlagepflicht

Tags: Art 101 Abs. 1 GG, Art. 267 AEUV, gesetzlicher Richter, Nichtigkeitsklage, statthaft, unstatthaft, Verfassungsbeschwerde, Vorlageverpflichtung

Die Nichtigkeitsklage ist nicht statthaft, wenn mit ihr lediglich eine Verletzung der Pflicht zur Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union geltend gemacht wird.(Rn.16)

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