Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 24.05.2023 - 4 Bs 144/22
Tags: Anhörung, Baugebiete, Erlaubnis, formelle Rechtswidrigkeit, Mindestabstand, Ungleichbehandlung, Untersagungsverfügung, Wettvermittlungsstelle, Widerspruch
Es bestehen keine durchgreifenden Bedenken gegen die Vereinbarkeit einer landesgesetzlichen Regelung, die die Zulassung von Wettvermittlungsstellen in bestimmten Baugebieten ausschließt, mit höherrangigem Recht.
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OVG NRW, Beschluss vom 16.05.2023 - 4 A 3194/20
Tags: Geeignetheitsbestätigung, Geldspielgeräte, Gewerberecht, Ordnungsverfügung, Rücknahme
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OVG NRW, Beschluss vom 28.04.2023 - 4 B 1071/22
Tags: Gewerbetreibende, Schließungsanordnung, Untersagungsverfügung, Unzuverlässigkeit, Urkundenfälschung
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OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.04.2023 - OVG 1 S 10/23
Tags: Abstandsregel, Bestandsspielhalle, Mindestabstand, Spielhallenerlaubnis, Wettvermittlungsstellen
Das Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 des Landes Berlin sieht für die Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle die Einhaltung von Mindestabständen zu Spielhallen vor, die auch für bisher nur faktisch geduldete Wettvermittlungsstellen gelten. Ein Vertrauen auf den erlaubnisfreien Fortbestand dieser Wettvermittlungsstellen konnten Veranstalter und Vermittler von Sportwetten nicht bilden. Sie mussten schon angesichts der begrenzten Laufzeit des vorangegangenen Glücksspielstaatsvertrages jederzeit mit einer Änderung/Verschärfung der Rechtslage rechnen.
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OVG, Beschluss vom 20.04.2023-4 LA 49/20
Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung unerlaubten Glücksspiels im Internet
Tags: Dienstleistungsfreiheit, Glücksspielstaatsvertrag, Online-Spiele, Untersagungsverfügung
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OVG Saarland, Beschluss vom 12.04.2023 - 1 B 209/22
Spielhallenerlaubnis
Tags: Anhörungspflicht, Baugenehmigung, Gewerberecht, Spielhallenbetreiber, Spielhallenerlaubnis, Zuverlässigkeit, § 12 GewO
1. Zur Frage einer Anhörungspflicht bei einem Antrag auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis (hier verneint).
2. Die Vorlage einer aktuellen Baugenehmigung ist im Grundsatz eine notwendige Voraussetzung für die Erteilung einer spielhallenrechtlichen Erlaubnis und die Beteiligung an einem Auswahlverfahren (Fortführung der Senatsrechtsprechung).
3. § 1 Abs. 3 SSpielhG i.V.m. Ziff. 3.2.1.2 Satz 3 SpielVwV lässt es für die Erteilung einer spielhallenrechtlichen Erlaubnis anstelle der Vorlage einer baurechtlichen Erlaubnis ausnahmsweise genügen, wenn sonst sichergestellt ist, dass in baurechtlicher Hinsicht keine Bedenken bestehen.
4. Die Erteilung einer spielhallenrechtlichen Erlaubnis setzt voraus, dass der Spielhallenbetreiber das im allgemeinen Gewerberecht wurzelnde Erfordernis der Zuverlässigkeit erfüllt (Fortführung der Senatsrechtsprechung); Steuer- und Abgabenschulden, die sich aus dem Betrieb des Gewerbes ergeben, können auf die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden schließen lassen.
5. § 12 GewO ist nach seinem Wortlaut nur auf die Tatbestände der Untersagung eines Gewerbes oder die Rücknahme oder den Widerruf einer Zulassung wegen Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden, die auf ungeordnete Vermögensverhältnisse zurückzuführen ist, anzuwenden; die Vorschriften über die Untersagung, die Rücknahme und den Widerruf einerseits und die Vorschriften über die Erteilung von Genehmigungen und Erlaubnissen sind aber systematisch eindeutig voneinander zu trennen (Anschluss BVerwG, Beschluss vom 15.4.2015 - 8 C 6/14 -, juris Rn. 23).
6. Eine analoge Anwendbarkeit von § 12 GewO bei erneuter Erteilung einer befristeten Erlaubnis ist unter die Voraussetzung einer Prognose hinsichtlich der künftigen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Gewerbetreibenden zu stellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.4.2015 - 8 C 6/14 -, juris Rn. 26).
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OVG NRW, Beschluss vom 28.04.2023 - 4 B 1070/22
Tags: Gewerbetreibenden, Glücksspielsektor, Schließungsanordnung, Untersagungsverfügung, Urkundenfälschung, Zuverlässigkeit
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OVG Bremen, Beschluss vom 06.04.2023 - 1 B 332/22
Auswahlkriterien bei der Zuteilung von Erlaubnissen zum Betrieb stationärer Wettvermittlungsstellen
Tags: Abstandsgebot, Auswahlkriterien, Erlaubnis, Gleichbehandlungsgrundsatz, Wettanbieter, Wettinteressenten, Wettvermittlungsstelle
1. Als Antragssteller im Sinne des § 5b Abs. 1 Satz 1 BremGlüG sind nach dem Wortlaut und dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers die Veranstalter der Sportwetten anzusehen und nicht die Betreiber der Wettvermittlungsstelle.
2. Zur Vereinbarkeit des Auswahlkriteriums des § 5b Abs. 1 Satz 1 BremGlüG mir Art. 3 Abs. 1 GG.
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OVG, Beschluss vom 05.04.2023-4 LA 9/22
Spielhallenerlaubnis – Vereinbarkeit des Verbots der Verbundspielhallen mit Art. 56 und Art. 49 AEUV
Tags: Dienstleistungsfreiheit, grenzüberschreitender Sachverhalt, Niederlassungsfreiheit, Spielhallenerlaubnis
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VG Lüneburg, Beschluss vom 30.03.2023 - 3 B 25/23
Anwendbarkeit der Gewährleistungsverpflichtungen des § 5 NSpielhG bei (noch) nicht zertifizierten Verbundspielhallen
Tags: akkreditierte Prüforganisation, Akkreditierungsverfahren, Altersbeschränkung, Aufsichtsperson, baulicher Verbund, Erlaubnis, glücksspielrechtliche Erlaubnis, NSpielhG, Ordnungswidrigkeitenverfahren, Übergangsregelung, Verbundsspielhallen, Zertifizierungspflicht, Zertifizierungsstelle, Zutritt
1. Ein Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO auf Feststellung, dass ein Betreiber von Spielhallen in baulichem Verbund vorläufig nicht verpflichtet ist zu gewährleisten, dass die Anforderungen von § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 bis 6 NSpielhG eingehalten werden, ist zulässig. Im Hinblick auf die drohende Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Ablauf des Übergangszeitraums nach § 18 Abs. 2 Satz 3 NSpielhG besteht ein qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis.
2. Der Betreiber von Verbundspielhallen, für die eine Erlaubnis nach § 2 i.V.m. § 18 Abs. 4 NSpielhG erteilt wurde, ist verpflichtet, die Anforderungen nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 bis 6 NSpielhG ab dem 1. April 2023 einzuhalten, auch wenn eine Zertifizierung noch nicht erfolgt ist.
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